Abänderung des Fuss- & Wanderwegnetztes

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), legt die Gemeinde Raron zur Abänderung den Plan des Fuss- und Wanderwegnetzes zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt eingeschrieben und begründet an die Gemeindeverwaltung zu richten

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