Aufhebung Feuerverbot

Nach den Niederschlägen der letzten Woche hebt die Gemeinde Raron gemeinsam mit diversen Gemeinden im Oberwallis das Feuerverbot auf.

Ungeachtet von der Aufhebung des Feuerverbotes ist weiterhin grosse Vorsicht geboten mit dem Umgang mit Feuer.

Das Verbrennen im Freien von Abfällen, Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist gemäss eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung immer verboten, unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahr.

Beim Feststellen eines Brandes muss unverzüglich die Feuerwehr aufgeboten werden: Tel. 118

Archiv
Nach oben scrollen