Demission Gemeinderat Urs Schmid

Das Rücktrittsgesuch von Gemeinderat Urs Schmid wurde von Staatsrat Maurice Tornay gemäss Schreiben vom 14. März 2017 per sofort angenommen.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2017 das Demissionsgesuch von Urs Schmid bestätigt und der CVP eine 20-tägige Frist ab Mittwoch, 22. März 2017 zur Einreichung einer Kandidatur gesetzt.

Der Ersatz erfolgt gemäss den entsprechenden Artikeln im Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (Art. 209 ff):

4. Kapitel: Besondere Fälle, Vakanz und Rücktritt
Art. 209 Vakanz
1 Jede Vakanz einer Gemeindefunktion ist kurzfristig zu besetzen, es sei denn, dass die Gesamterneuerung der Behörden innert sechs Monaten erfolgt.
2 Der Gemeinderat kann im letzten Jahr der Verwaltungsperiode auf die Besetzung einer Funktion verzichten, wenn die Ersetzung eine Volksabstimmung erfordert. Ein Fünftel der Stimmberechtigten kann indes die Durchführung eines solchen Urnengangs verlangen.

Art. 210 Ergänzungswahlen beim Majorzsystem (…)

Art. 211 Ergänzungswahlen beim Proporzsystem
1 Im Proporzsystem verbleibt der vakante Sitz der politischen Partei, welcher er zugeteilt worden war.
2 Der Gemeinderat erklärt den ersten nicht gewählten Kandidaten der Liste dieser politischen Partei als gewählt. Fehlt ein zusätzlicher Kandidat, so auferlegt er den Unterzeichnern dieser Liste eine Frist von 20 Tagen, um eine Kandidatur vorzuschlagen. Der auf diese Weise bezeichnete Kandidat wird als in stiller Wahl gewählt erklärt.
3 Machen die Unterzeichner keinen Gebrauch von ihrem Recht innert der auferlegten Frist oder falls eine Mehrheit von ihnen sich auf eine Kandidatur nicht einigen kann, so findet eine Ergänzungswahl gemäss Artikel 210 statt.

 

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