COVID-19 Infos Schulregion Raron

Wie Sie in den vergangenen Tagen den Medien entnehmen konnten, ist die Situation um COVID-19 ernst und die strikte Einhaltung der von Bund und Kanton erlassenen Massnahmen ist zwingend. Die pandemische Entwicklung um Covid-19 erfordert neue Massnahmen. Die zuständigen Verantwortlichen haben entschieden, dass ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, auf dem gesamten Schulareal und für den Schülertransport eine Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler des 3. Zyklus gilt.

Gerne machen wir an dieser Stelle auf wichtige Punkte aufmerksam:

  • Die Gemeinde, die Schulleitung und die Lehrpersonen unternehmen alles Mögliche, damit die Sicherheitsvorschriften und Hygienemassnahmen eingehalten werden.
  • Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen Personen auf dem Schulhausareal Pflicht.
  • Ab dem 28. Oktober 2020 gilt für alle Schülerinnen und Schüler des 3. Zyklus Maskenpflicht auf dem gesamten Schulhausareal und in den Schulzimmern (Der Erwerb der Masken fällt in den Zuständigkeitsbereich der Eltern).
  • Der Sportunterricht findet ohne Masken statt. Es werden Aktivitäten ohne Körperkontakt und mit Wahrung des Abstandes gewählt.
  • Die Elterngespräche finden im jeweiligen Schulhaus statt – mit Maskenpflicht (Die Eltern bringen die Maske bitte selber mit).
  • Die Schulmessen fallen bis auf Weiteres aus. Die Schüler/-innen werden durch die Klassenlehrperson diesbezüglich informiert.
  • Ein leichter Husten und ein leichter Schnupfen sind kein Grund, die Schule nicht zu besuchen. Bei Symptomen wie stark anhaltender Husten, starkes Halsweh, Fieber und Geschmacksverlust lassen Sie Ihr Kind zu Hause und nehmen Kontakt mit Ihrem Arzt auf. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihren Arzt.
  • Informieren Sie bitte die Lehrperson bei krankheitsbedingter Absenz. 24h nach Verschwinden der Symptome kann ihr Kind die Schule wieder besuchen. Falls ihr Kind länger als 3 Tage krankheitsbedingt zu Hause bleiben muss, verlangt die Schule ein Arztzeugnis.
  • Wir bitten Sie, die Schule auch bei COVID-19 bedingten Absenzen offen zu informieren. Die Informationskette geht über den Kanton (Kantonsarzt / contact tracing) zu den Eltern und dann zur Schule. Nur der Kantonsarzt verfügt über Massnahmen wie Quarantäne und Isolation.
  • Die Schulleitung muss sich bei COVID-19 bedingten Absenzen (Schüler und Lehrpersonen) an den Datenschutz halten (Arztgeheimnis).
  • Bei allen Schülertransporten müssen die Schüler/-innen, die ihr 12. Lebensjahr erreicht haben, obligatorisch eine Maske tragen.
Schulregion

Hier finden Sie das Sicherheitskonzept der obligatorischen Schulen (Stand 26. Oktober 2020)

Wenden Sie sich bei Fragen an uns – gemeinsam werden wir diese Herausforderung meistern.

Beste Grüsse

Lehrerteam und Schuldirektion Schulregion Raron 

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