Generelles Feuerverbot im Freien

Aufgrund der fehlenden Niederschläge in letzter Zeit verfügt die Gemeinde Raron auf ihrem gesamten Territorium ein generelles Feuerverbot.

Dieses gilt ab Freitag, 17. April 2020, 12.00 Uhr, bis auf Weiteres.

Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Die Böden sind stark ausgetrocknet. Durch diese trockene Witterung besteht die grosse Gefahr von Wald- und Flurbränden.

Ausserdem geht es aufgrund der aktuellen Lage auch darum, Einsätze der Feuerwehr zu minimieren. Dies zum Schutz der Einsatzkräfte. In Anbetracht der aussergewöhnlichen Situation appellieren wir an die Verantwortung jedes einzelnen Bürgers, diese Bestimmungen einzuhalten.

Folgende Aktivitäten sind weiterhin erlaubt:

  • Benützung von mobilen Grills, welche wenig Rauch erzeugen (Gasgrills oder elektrisch) auf einer festen, nichtbrennbaren Unterlage (z.B. Beton, Platten, usw.);
  • Geschlossenes Holzfeuer (Holzofen, Giltsteinofen, Schwedenofen, …) in einem Haus, einem Ferienhaus oder einem Maiensäss mit einem Rauchabzug, welcher den Normen entspricht;
  • Die Verwendung von festen Grills mit Holz oder Holzkohle in geschlossenen Gebäuden (Restaurant, Festhallen, …) mit einem Rauchabzug, welcher den Normen entspricht;

Alle weiteren Aktivitäten mit Feuer sind untersagt.

Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen. Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.

Aktualisierte Informationen zur Situation der Brandgefahr im Wallis und zu allfälligen Einschränkungen finden Sie unter:

https://www.vs.ch/de/web/sfcep/incendi

Archiv
Nach oben scrollen