Öffentliche Auflage – Waldfeststellung

In Ausführung von Art. 10, Absatz 2, und Artikel 13, Absatz 1 des eidgenössischen Waldgesetzes legt die Einwohnergemeinde Raron die Pläne des Waldkatasters in den Gebieten:

  • Binelti (beim Tennisplatz)
  • Burgmatta / Juden (am Ulrich-Ruffener-Weg)
  • Camping Santa Monica / Mutt
  • Lattubiina (entlang Rotten)
  • Maachibach St. German (im Orte genannt „Chi“)
  • Turtigdorf (Unner Turtig)
  • Wolfeia / alten Feld (bei der Air Zermatt AG)

auf der Gemeindekanzlei Raron zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Dies als Ergänzung zu den bereits homologierten Waldkatasterplänen vom 19. November 2003, vom 16. Februar 2005 und vom 13. Mai 2015.

Die Pläne können auf der Gemeindekanzlei während den ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert dreissig Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung von Raron einzureichen.

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