Öffentliche Bekanntmachung – Sanierung von Schwall und Sunk betreffend die Rhone

Den Entwurf einer Sanierungsverfügung des Dep. für Finanzen und Energie, wie er im Amtsblatt vom 22. Dezember 2017 öffentlich bekannt gemacht wird, finden Sie hier.

Das Verfahren gliedert sich in folgende zwei grosse Etappen:

  1. Etappe: Anordnung der Pflicht zu Sanierung gegenüber den betroffenen Inhabern der Wasserkraftwerke – damit verbunden sind die im Entwurf angeführten Verpflichtungen wie die Erstellung eines gemeinsamen Berichts, die Ausarbeitung von Sanierungsmassnahmen sowie, für den zweiten grossen Abschnitt von Bedeutung, die Einreichung von Sanierungsprojekten zur Genehmigung.
  2. Etappe: Genehmigung des oder der Sanierungsprojekte gemäss Art. 31 ff des kantonalen Gesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte.

Die Bekanntmachungsfrist der vorliegende Entwurf einer Sanierungsverfügung erstreckt sich vom 22. Dezember 2017 bis zum 5. Februar 2018.

Allfällige Einsprachen sind während der Auflagedauer schriftlich und in doppelter Ausführung an das Departement für Finanzen und Energie in Sitten zu richten.

 

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