Öffentliche Planauflage – Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen 

Öffentliche Planauflage für:

L-0229668.1      380/220/65 kV-Leitung Chippis – Mörel
– Neubau

 L-0083220.8      220 kV-Leitung Chippis – Stalden
– Neubau mit Strangnachzug (Chippis – Mast 58)

Planauflage 380-kV-Leitung

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Swissgrid AG, Bleichemattstrasse 31, 5001 Aarau die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen inkl. Rodungsgesuch im Sinne von Art. 5, Abs. 2 der Verordnung über den Wald und des Umweltverträglichkeitsberichts im Sinne von Art. 15 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung werden vom 17. Mai 2019 bis zum 17. Juni 2019 in den betroffenen Gemeinden sowie beim Departement für Finanzen und Energie, Dienststelle für Energie und Wasserkraft, Avenue du Midi 7, Sitten öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen,
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

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