Ungültige Stimmabgaben vermeiden!

Nationalrats- und Ständeratswahl:

Auch in Raron gibt es bei Wahlen und Abstimmungen im Durchschnitt ca. 1% ungültige Stimmen. Dabei wiederholen sich jeweils immer wieder ähnliche Fehler:

Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post:
– ungültig, wenn die weisse Stimmkarte fehlt
– ungültig, wenn die persönliche Unterschrift auf der Stimmkarte fehlt
– ungültig, wenn die Wahlzettel nicht im jeweiligen kleinen Kuvert abgelegt sind
– ungültig, wenn das Wahlmaterial nicht im amtlichen Übermittlungsumschlag retourniert wird
– ungültig, wenn die Unterlagen von mehreren Personen (z.B. Ehepaar) im gleichen Übermittlungsumschlag retourniert wird
– ungültig, wenn das Wahlmaterial zu spät auf der Gemeinde eintrifft
– ungültig, wenn der Übermittlungsumschlag nicht oder unzureichend frankiert ist

Bei der Stimmabgabe in die Kanzlei-Urne auf der Gemeindekanzlei in Raron oder St. German:
(Zu den Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei bis Freitag vor dem Wahlwochenende)
– ungültig, wenn das Wahlmaterial in den Briefkasten der Gemeinde gelegt wird
– ungültig, wenn die Wahlzettel lose oder offen im kleinen Kuvert in die Kanzlei-Urne gelegt werden

Bei der Stimmabgabe an der Urne (Sonntag):
– ungültig, wenn das Wahlmaterial vor dem Wahlbüro abgelegt wird
– ungültig, wenn die Stimmkarte fehlt
– ungültig, wenn das Wahlmaterial von Drittpersonen mit an die Urne gebracht wird (z.B. von Familienangehörigen), da nur persönlich gewählt werden darf

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