Zonennutzungsplan Raron: Teilrevision „Industrie- und Gewerbezone“

Gemäss Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Stand Mai 2014) liegt auf dem Gemeindebüro die Teilrevision von einer „Industrie- und Gewerbezone“ in eine „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen“ im Orte genannt Basper während zwanzig Tagen öffentlich auf (Flächengleiche Umzonung: raumplanerische Voraussetzung für die Realisierung der Eissport- und Eventhalle; Fläche 4’504m2).

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.

Einsprachen sind begründet und schriftlich innert zwanzig Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen vorgenommen.

Raron, 17. November 2017

EINWOHNERGEMEINDE RARON

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