Zonennutzungsplan Raron: Teilrevision „Industrie- und Gewerbezone“

Gemäss Art. 36 des kantonalen Gesetzes kRPG vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Stand Mai 2014) liegt auf dem Gemeindebüro die von der Urversammlung am 13. Dezember 2017 angenommene Umzonung von einer „Industrie- und Gewerbezone“ in eine „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen“ im Orte genannt Basper während 30 Tagen öffentlich auf (Flächengleiche Umzonung: raumplanerische Voraussetzung für die Realisierung der Eissport- und Eventhalle; Fläche 4’504m2).

Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche Ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung an Zonennutzungsplänen und Reglementsbestimmungen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.

Beschwerden sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Staatsrat des Kantons Wallis, 1950 Sitten, zu richten.

Raron, 22. Dezember 2017 

EINWOHNERGEMEINDE RARON

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